Analphabetentum
AlphabetisierungDie Entwicklung von Analphabetentum zu Alphabetentum wird als Alphabetentum beschrieben.
Das Analphabetentum ist der Teil der Erwachsenenbevölkerung, der nicht in der Lage ist zu verstehen und zu verstehen. Es gibt mehrere Begriffsbestimmungen für Analphabetismus: Der primäre Alphabetismus tritt auf, wenn eine Person weder schreibend noch lesend sein kann und nie beides erlernt hat ("Erwerb einer Schriftsprache"). Die Analphabetenquote ist in Entwicklungs- und aufstrebenden Ländern größer als in den Industrieländern.
Sekundäre Analphabeten sind ein Ausdruck, der seit den 1970er Jahren in solchen Situationen benutzt wird, in denen die Fähigkeit, mit Sprachen schriftlich umzugehen, neu erlernt wurde. Einer der Gründe dafür ist, dass schriftliche und gedruckte Medien an Wichtigkeit verlieren (Telefon- und Bildschirmmedien haben zugenommen). Semianalphabetismus tritt auf, wenn Menschen zwar deuten, aber nicht deuten können.
Funktioneller oder analphabetischer Alphabetismus ist die Unmöglichkeit, das Schrifttum im täglichen Leben in einer Weise zu benutzen, die im gesellschaftlichen Umfeld als selbstverständliche Tatsache erachtet wird. Funktionelle Alphabeten sind Menschen, die Briefe kennen und ihren eigenen Vornamen und einige Worte aufschreiben können, die aber entweder die Bedeutung eines etwas länger gewordenen Texts nicht oder aber nicht rasch und einfach genug für den konkreten Anwendungsfall mitbekommen haben.
Es gibt keine festgelegte Begrenzung zwischen "Verstehen" und "Nicht Verstehen". In vielen Industriestaaten gibt es auch so genannte funktionelle Alphabeten, die zwar nachweisen können, dass sie an einem allgemeingültigen Bildungssystem teilgenommen haben, inzwischen aber mehr oder weniger unzureichend erlernte Kompetenzen ganz oder zum Teil vergessen haben. Der Hoffnungslosigkeit, als Analphabet auf dem Markt einen Arbeitsplatz zu bekommen, der ein Gehalt über dem nachstehenden Bezugswert erlaubt, wird gesetzlich nicht als "Behinderung" angesehen.
Wenn gemäß 2 S. 1 SGB VI nur solche Versicherten in Betracht kommen, die aufgrund von Krankheiten oder Invalidität auf unvorhersehbare Zeit nicht in der Lage sind, eine unselbständige Beschäftigung in einer bestimmten Ordnungsmäßigkeit aufzunehmen oder einen Lohn oder ein Einkommen zu verdienen, das ein Septtel des Monatsrichtwertes überschreitet, und da die jeweilige Arbeitsmarktsituation nicht berück sicht werden kann (vgl. 44 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 S. 2 SGB VI), haben Alphabetisierer, die keine (mehr als nur geringfügige) Erwerbsarbeit auftreiben, keinen Anrecht auf eine Invalidenrente.
Adult Education for People with Mental Disabilities, Germany, Deutschland, Österreich, Deutschland, Österreich, Deutschland, Deutschland, Österreich, Österreich, Schweiz, Schweiz, Österreich, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz, Schweiz.